Naturschutz

Maßnahmen zur Landschaftspflege sind erforderlich, um in einer von menschlichen Einflüssen geprägten Landschaft einen möglichst naturnahen Zustand zu erreichen und zu erhalten. Allein die Stillegung von Flächen reicht nicht aus, um dieses Ziel und ein ökologisches Gleichgewicht zu erreichen.

Nicht bewirtschaftete Flächen würden zum Beispiel mit der Zeit verbuschen. Um einer Verbuschung der Landschaft vorzubeugen, werden in landschaftlichen Schon- und Schutzgebieten vielfach Schafe, Ziegen und geeignete Rinderrassen eingesetzt, welche dabei die Funktion eines Rasenmähers übernehmen, ohne die Umwelt mit Abgasen zu belasten.

Nur auf einer mehrmals pro Jahr „gemähten“ Wiese können sich auch seltene Pflanzenarten entwickeln und halten. So förderlich eine schonende Beweidung für die Landschaftspflege ist, so schädlich ist eine Überweidung von Flächen. Richtlinien und Auflagen für eine schonende Landschaftspflege, zum Beispiel wie viel Tiere maximal auf einer bestimmten Fläche gehalten werden dürfen, sind unter anderen in Landschaftspflegeprogrammen geregelt.

Das für den Einsatz der Nutztierrasse in der Landschaftspflege spricht, ist ihre Genügsamkeit im Bezug zum natürlich vorhanden Futterangebot. Die Zufütterung beschränkt sich auf Heu und Grassilage. Selbst in den Wintermonaten ist kein zusätzliches Kraftfutter erforderlich!!!

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